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Wissenschaftlicher Ausschuss des HLRN

Aufgaben

Der Wissenschaftliche Ausschuss als ständige Kommission des HLRN entscheidet über die Zulassung von Projekten auf dem HLRN-System und die Vergabe von Betriebsmitteln. Im Verwaltungsabkommen zum HLRN-Verbund sind in § 4 (1) die Aufgaben dieses Gremiums (dort als Zulassungskommission bezeichnet) im einzelnen festgelegt.

Mitglieder

Der Verwaltungsrat des HLRN hat am 30.9.2002 den Wissenschaftlichen Ausschuss eingesetzt. Ihm gehören Wissenschaftler verschiedener Fachrichtungen aus den sechs am HLRN-Verbund beteiligten Bundesländern Berlin, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein an.

Die Mitglieder des Ausschusses sind:

Prof. Dr. Claus W. Böning, Universität Kiel
Prof. Dr. Gunther Brenner, Technische Universität Clausthal
Prof. Dr. Wolfgang Fennel, Universität Rostock
Prof. Dr. Wolfgang Glatzel, Universität Göttingen
Prof. Dr. Bernd Hartke, Universität Kiel
Prof. Dr. Wolfram Koch, Gesellschaft Deutscher Chemiker, Frankfurt/M.
Prof. Dr. Volkard Linke, Freie Universität Berlin (Vorsitzender)
Prof. Dr. Siegfried Raasch, Universität Hannover
Prof. Dr.-Ing. Thomas Rung, Technische Universität Hamburg-Harburg
Prof. Dr. Joachim Sauer, Humboldt-Universität zu Berlin
Prof. Dr. Alfred Schmidt, Universität Bremen

Geschäftsstelle

Die Geschäftsstelle des Ausschusses leitet Dr. Manfred Stolle. Der Kontakt mit dem Ausschuss erfolgt ausschließlich über die Geschäftsstelle.

Projektanträge

Über ein Web-Formular können Anträge auf Benutzung des HLRN-Systems gestellt werden. Für das Sammeln erster Erfahrungen mit dem System und bei geringem Bedarf an Ressourcen sind damit bereits die gesamten Formalien erledigt. Hingegen müssen Anträge zur Durchführung von Großprojekten dem Wissenschaftlichen Ausschuss des HLRN zur Begutachtung vorgelegt werden (vgl. Beantragung und Verwaltung von Kennungen und Großprojekten).

Termine

Großprojektanträge können viermal im Jahr gestellt werden. Sie müssen spätestens am 28. des ersten Monats im Vorquartal (also zum jeweils nächsten aus der Folge der Termine 28.1., 28.4., 28.7., 28.10.) bei der Geschäftsstelle vorliegen. Der jeweilige Schlusstermin ist unbedingt einzuhalten, da an diesem Tag um 24 Uhr die Datenbank für Zugriffe durch Benutzer automatisch gesperrt und erst für die nächste Antragsphase wieder geöffnet wird.


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