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Wissenschaftlicher Ausschuss des HLRNAufgabenDer Wissenschaftliche Ausschuss als ständige Kommission des HLRN entscheidet über die Zulassung von Projekten auf dem HLRN-System und die Vergabe von Betriebsmitteln. Im Verwaltungsabkommen zum HLRN-Verbund sind in § 4 (1) die Aufgaben dieses Gremiums (dort als Zulassungskommission bezeichnet) im einzelnen festgelegt. MitgliederDer Verwaltungsrat des HLRN hat am 30.9.2002 den Wissenschaftlichen Ausschuss eingesetzt. Ihm gehören Wissenschaftler verschiedener Fachrichtungen aus den sechs am HLRN-Verbund beteiligten Bundesländern Berlin, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein an. Die Mitglieder des Ausschusses sind:
GeschäftsstelleDie Geschäftsstelle des Ausschusses leitet Dr. Manfred Stolle. Der Kontakt mit dem Ausschuss erfolgt ausschließlich über die Geschäftsstelle. ProjektanträgeÜber ein Web-Formular können Anträge auf Benutzung des HLRN-Systems gestellt werden. Für das Sammeln erster Erfahrungen mit dem System und bei geringem Bedarf an Ressourcen sind damit bereits die gesamten Formalien erledigt. Hingegen müssen Anträge zur Durchführung von Großprojekten dem Wissenschaftlichen Ausschuss des HLRN zur Begutachtung vorgelegt werden (vgl. Beantragung und Verwaltung von Kennungen und Großprojekten). TermineGroßprojektanträge können viermal im Jahr gestellt werden. Sie müssen spätestens am 28. des ersten Monats im Vorquartal (also zum jeweils nächsten aus der Folge der Termine 28.1., 28.4., 28.7., 28.10.) bei der Geschäftsstelle vorliegen. Der jeweilige Schlusstermin ist unbedingt einzuhalten, da an diesem Tag um 24 Uhr die Datenbank für Zugriffe durch Benutzer automatisch gesperrt und erst für die nächste Antragsphase wieder geöffnet wird.
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